Blower Door Messung


Die Luftdichtheitsmessung, auch Blower Door Test genannt, bzw. das Differenzdruckverfahren nach DIN 13829, gibt Auskunft über die Luftdichtigkeit des Gebäudes, sowie die Art und Lage noch vorhandener Leckagen in der Gebäudehülle.


Sie dient zur Qualitätssicherung der luftdichten Gebäudehülle oder zur Ermittlung des n50 Wertes.
Verdeckte Mängel werden durch die Blower Door Messung geortet und können durch weiterführende Maßnahmen optisch dargestellt werden.
Der Handwerker kann durch die Leckagenortung Mängel in der Ausführung der Gebäudehülle gezielt und effektiv nachbessern.
Bauschäden werden vermieden und die Energieeffizienz des Gebäudes wird verbessert.


Ablauf
Für die Blower Door Messung werden an einem möglichst zentralen Ort – vorzugsweise in die Außentüren und –tore – elektronisch geregelte Gebläse / Ventilatoren eingebaut.
Alle weiteren Außenöffnungen werden geschlossen.
Alle Innentüren werden geöffnet.
Mit diesen Blower Door Ventilatoren wird nun kontinuierlich so viel Luft aus dem Gebäude gezogen, dass ein nicht wahrnehmbarer konstanter Unterdruck im Gebäude entsteht.
Sind Undichtigkeiten in der Außenhülle vorhanden, strömt nun durch diese die Außenluft ins Gebäudeinnere.
Umso mehr Luft das Blower Door Gebläse nach außen ziehen muss, um eine bestimmte Druckdifferenz aufrecht zu erhalten, um so undichter ist das Gebäude.


Zertifikat / Messbericht
Zum Abschluss einer Blower Door Messung erhält man ein Zertifikat und den dazugehörigen Messbericht.
Dieses Zertifikat gibt an, ob das Gebäude die zulässigen Grenzwerte für Luftdichtheit nach DIN 4108-7, sowie der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhält.


Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 01.02.2001 wurde in Deutschland erstmals ein Zielwert für künftige Gebäude vorgegeben: Ohne Lüftungsanlagen sollen Drucktestkennwerte (n50-Werte) von 3 h-1, mit Wohnungslüftung 1,5 h-1 nicht überschritten werden. Aus den Erfahrungen mit Niedrigenergie- und Passivhäusern folgt, dass bessere Werte (also einen geringeren n50) anzustreben und zu realisieren sind. Die unveränderten Anforderungswerte bestehen auch mit der aktuellen EnEV 2014 weiterhin.


Passivhaus
Bei Passivhäusern werden regelmäßig weit bessere Werte erreicht: n50-Leckageraten dürfen in Passivhäusern nicht über 0,6 h-1 liegen. Tatsächlich werden bei den realisierten Passivhäusern Werte zwischen 0,2 und 0,6 h-1 erreicht.





Quellen:

Text: Passipedia/blowerdoor-pro.de 
Bild: Ferdinand Gräter
Zertifikat: Eigen