Die Energiesparverordnung EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat im Jahr 2002 die Wärmeschutzverordnung abgelöst. Sie bezieht die frühere Heizungsanlagenverordnung mit ein und kommt damit der Forderung vieler Fachleute nach, das Gebäude energetisch als eine Einheit zu behandeln.


Die Energieeinsparverordnung gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, und legt die Anforderungen an Wärmedämmstandard und Anlagentechnik fest. Die Vorgaben dienen einerseits dazu, ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen, und andererseits, den Energieverbrauch des Gebäudes und damit die Energiekosten zu reduzieren.

Aus Klimaschutzgründen schreibt sie auch eine sogenannte Primärenergiebilanz vor. Dies bedeutet, dass nicht nur interessiert, wie viel Energie ins Haus geliefert wird, sondern auch, welcher Energieträger verwendet wird und welche Auswirkungen auf die Umwelt damit verbunden sind. Die Nutzung regenerativer Energien, zum Beispiel durch Solarkollektoren, bringt bei der Bilanzierung Vorteile gegenüber Öl, Gas oder Strom. Bei der Ermittlung der Energiebilanz werden neben der Raumheizung und -kühlung auch Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen sowie die insgesamt für den Anlagenbetrieb benötigte elektrische Hilfsenergie für Pumpen, Brenner und Regler berücksichtigt.


Die Herausforderungen der Energiewende und veränderte europäische Vorgaben machten eine erneute Novellierung der EnEV notwendig. Die neue Verordnung wurde am 16. Oktober 2013 vom Bundeskabinett beschlossen und trat am 1. Mai 2014 in Kraft.